
Rechtsanwaltskosten
Transparenz ist mir bei Rechtsanwaltskosten besonders wichtig. Die Vergütung wird klar und eindeutig kommuniziert, sodass für beide Seiten eine verlässliche und nachvollziehbare Grundlage besteht.
Honorar
Erstberatungsgespräch
Ein Erstberatungsgespräch dient in erster Linie dazu, Ihr Anliegen genauer zu besprechen, vorhandene Fragen zu klären und das weitere Vorgehen beraten.
€150 (inkl. Steuern) pauschal
Kosten einer Mandatierung
Grundsätzlich berechne ich meine Leistungen gemäß den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen auch gerne ein Festpreisangebot in Form einer Honorarvereinbarung, um mehr Kalkulationssicherheit zu bieten. Alternativ ist es möglich eine Abrechnung nach Stunden zu vereinbaren.
Die Gesamtkosten richten sich dabei maßgeblich nach dem Umfang und den individuellen Herausforderungen des Mandats.
Dabei habe ich selbstverständlich stets Ihre persönliche finanzielle Situation im Blick.
Die Kosten der Erstberatung werden dabei selbstverständlich mit den Gesamtkosten verrechnet.